
Arrest of judgment (engl., spr. arrést of dschödschment), im engl. Strafprozeß die Hemmung der Vollstreckung eines gefällten Strafurteils, welche dadurch bewirkt wird, daß der verurteilte Angeschuldigte eine nochmalige Revision des Erkenntnisses beantragt. Das Rechtsinstitut entspricht der im deutsch-rechtlichen Strafverfahren gegebenen Nichti...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.